Schutzschirmverfahren — Sanierung unter Schutz

Das Schutzschirmverfahren kann eine geordnete Sanierung unter Insolvenzschutz ermöglichen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist ein anspruchsvolles Verfahren und sollte früh mit spezialisierten Beratern geprüft werden.

Wie es funktioniert

Das Unternehmen beantragt beim Insolvenzgericht ein Schutzschirmverfahren — bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber noch nicht bei akuter Zahlungsunfähigkeit. Das Gericht setzt einen vorläufigen Sachwalter ein und gewährt einen Schutzschirm von typisch 3 Monaten.

In dieser Zeit erarbeitet das Unternehmen einen Sanierungsplan, der dann im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung umgesetzt wird.

Welche Hebel das Verfahren bietet

Voraussetzungen

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