Eigenverwaltung in der Insolvenz — Geschäftsführung bleibt am Steuer

In der Eigenverwaltung führt die Geschäftsführung das Unternehmen weiter — kein Insolvenzverwalter übernimmt. Das ermöglicht oft eine schnellere und tiefere Sanierung.

Wie sie sich vom Regelverfahren unterscheidet

Regelverfahren: Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsleitung und entscheidet alles operativ. Die alte Geschäftsführung ist faktisch entmachtet.

Eigenverwaltung: Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen weiter. Ein Sachwalter überwacht, übernimmt aber nicht das Tagesgeschäft.

Was die Eigenverwaltung ermöglicht

Voraussetzungen und Risiken

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